Die Auswirkungen der CSRD auf mittelständische Zulieferer: Mittelbare Betroffenheit am Beispiel eines Automobilzulieferers

CSRD: Mittelständische Zulieferer zunehmend gefordert

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat erhebliche Auswirkungen auf große Unternehmen, denen umfangreiche Berichtspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit auferlegt wurden. Doch was ist mit den vielen mittelständischen Unternehmen, die nicht direkt in den Anwendungsbereich der CSRD fallen? Insbesondere Zulieferer von berichtspflichtigen Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen, da diese vermehrt nachhaltigkeitsbezogene Informationen von ihren Zulieferern einfordern.

Die mittelbare Betroffenheit

Mittelständische Unternehmen, die als Zulieferer agieren, sind nicht unmittelbar von der CSRD betroffen, wenn sie zwei der drei Größenkriterien (Bilanzsumme > 25 Mio. € | Umsatzerlöse > 50 Mio. € | Mitarbeitende > 250) nicht überschreiten. Dennoch erleben sie zunehmend eine indirekte Betroffenheit, die nicht zu unterschätzen ist. Dies ergibt sich daraus, dass originär berichtspflichtige Unternehmen durch die CSRD verpflichtet werden, Informationen über die Nachhaltigkeit in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu sammeln und darüber zu berichten.

Die Anforderungen an die Lieferkette

Durch die CSRD werden große Unternehmen verpflichtet, über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (Environmental Social Governance – ESG) zu berichten. Dies schließt nicht nur die eigenen Aktivitäten des Unternehmens ein, sondern erstreckt sich auch auf die gesamte Wertschöpfungskette. So müssen sie beispielsweise die Treibhausgasemissionen in ihrer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette darlegen oder über die Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette berichten.

Ein berichtspflichtiger Automobilhersteller benötigt daher für die Erstellung seines Nachhaltigkeitsberichts auch Angaben seines (gegebenenfalls nicht berichtspflichtigen) Zulieferers. Dieser Zulieferer muss nun seine eigenen Nachhaltigkeitskennzahlen ermitteln und gegenüber dem Automobilhersteller offenlegen.

Herausforderungen und Chancen für Zulieferer

Für den Zulieferer ergeben sich aus dieser Entwicklung verschiedene Herausforderungen. Er muss zunächst die ökologischen und sozialen Auswirkungen seiner eigenen Produktion und gegebenenfalls seiner Lieferkette erfassen. Diese Daten zu erheben und auszuwerten ist mit erheblichem Aufwand verbunden.

Zudem kann der Hersteller von seinem Zulieferer verlangen, dass die gelieferten Komponenten gewissen Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. In diesem Fall muss der Zulieferer auch seine eigene Produktion überdenken und sicherstellen, dass seine Lieferkette nachhaltige Praktiken verfolgt. Dies könnte Maßnahmen wie die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, die Optimierung von Logistikprozessen und die Förderung fairer Arbeitsbedingungen in der gesamten Lieferkette umfassen.

Trotz der Herausforderungen bietet die verstärkte Nachfrage nach nachhaltig agierenden Zulieferern auch Chancen und Wettbewerbsvorteile. Durch die Umstellung auf umweltfreundlichere Produktionsmethoden und die Sicherstellung sozial verantwortlicher Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette können Zulieferer sich als langfristig verlässliche Partner positionieren.

Fazit

Die CSRD zielt zwar nicht unmittelbar auf die kleinen und mittelgroßen Unternehmen ab, aber ihre Auswirkungen sind auch dort deutlich spürbar. Zulieferer stehen vor der Herausforderung, den Anforderungen ihrer Kunden mit Blick auf die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen nachkommen zu müssen. Gleichzeitig bietet dies die Möglichkeit, durch nachhaltige Praktiken einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Um Überraschungen zu vermeiden, sollten mittelständische Zulieferer ihre großen Kunden proaktiv auf etwaige Anforderungen ansprechen. Zum einen, um diesen Anforderungen zeitig begegnen zu können. Zum anderen, um sich als verantwortungsvoller Partner zu positionieren und die Chancen zu nutzen, die sich aus der steigenden Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten ergeben.

Am 22.1.2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Entwürfe zu den European Sustainability Reporting Standards für freiwillig berichterstattende KMU (ESRS VSME) veröffentlicht. Diese Standards können u.a. auch mittelbar betroffenen Unternehmen eine geeignete Leitlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sein. Wir berichten hierzu in Kürze.

 

Blogserie „Nachhaltigkeit“

Thomas Bernhardt

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Corinna Kaufhold

Wirtschaftsprüferin

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Annika Brüning

Steuerberaterin

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