Sanierungsmoderator

Im, durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) neu geschaffenen, Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist die Rolle des Sanierungsmoderators geregelt. Die Sanierungsmoderation kann bereits vor der Einleitung eines präventiven Restrukturierungsverfahrens genutzt werden, der Sanierungsmoderator wird mithin vor dem Restrukturierungsbeauftragten aktiv. Das Restrukturierungsgericht bestellt ihn zunächst für drei Monate, eine Verlängerung dieses Zeitraums um bis zu drei Monate ist jedoch möglich. Für die Beteiligten ist von Vorteil, dass die Bestellung nicht veröffentlicht wird.

Die Aufgabe des Sanierungsmoderators besteht darin, zwischen dem Schuldner und den Gläubigern zu vermitteln, um wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten zu überwinden. Dabei berichtet der Moderator dem Gericht monatlich über die Fortschritte, zeigt eine ihm bekanntgewordene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung an und arbeitet einen Sanierungsvergleich aus. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der Schuldner verpflichtet, dem Moderator Einblick in seine Bücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren und Auskunft zu erteilen.

Gelingt die Sanierungsmoderation nicht und scheitert der Vergleich, kann der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen in Anspruch genommen werden. Der Sanierungsmoderator kann dann zum Restrukturierungsbeauftragten bestellt werden. Dieser Rollenwechsel stattet den ehemaligen Sanierungsmoderator dann je nach Art der Bestellung mit weitreichenderen Befugnissen aus, z.B. eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Das könnte Sie auch interessieren

Zum Newsroom

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Mail Kontaktformular Telefon +49 228 81000 0 Newsletter Newsletter
Durch das Laden des YouTube Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies durch YouTube und Google gesetzt werden, und dadurch Daten an diese Anbieter übermittelt werden. Wir verarbeiten die Daten um die Zugriffe auf unsere YouTube-Videos analysieren zu können oder die Wirksamkeit unserer Werbung und Anzeigen auszuwerten. YouTube und Google verarbeiten die Daten auch zu eigenen Zwecken. Zudem erklären Sie sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten in die USA übermittelt werden, obwohl in den USA das Risiko besteht, dass US-Behörden zu Überwachungszwecken Zugriff auf Ihre Daten erhalten und Ihnen dagegen möglicherweise keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zustehen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
YouTube Video laden
Permalink