GoBD

Die Abkürzung GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Am 14.11.2014 wurden diese Anforderungen an IT-gestützte Systeme mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums formuliert und festgelegt. Diese Regelungen betreffen Aufzeichnungen aller Art bezüglich steuerrelevanter Daten. Zwischenzeitlich wird die Einhaltung der GoBD in vielen Betriebsprüfungen kontrolliert, z. B. durch Anforderung einer Verfahrensdokumentation. Ein effektives Tax Compliance Management Systems muss auch dafür Sorge tragen, dass das Unternehmen die GoBD erfüllt.

 

Das könnte Sie auch interessieren

Zum Newsroom

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Mail Kontaktformular Telefon +49 228 81000 0 Newsletter Newsletter
Durch das Laden des YouTube Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies durch YouTube und Google gesetzt werden, und dadurch Daten an diese Anbieter übermittelt werden. Wir verarbeiten die Daten um die Zugriffe auf unsere YouTube-Videos analysieren zu können oder die Wirksamkeit unserer Werbung und Anzeigen auszuwerten. YouTube und Google verarbeiten die Daten auch zu eigenen Zwecken. Zudem erklären Sie sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten in die USA übermittelt werden, obwohl in den USA das Risiko besteht, dass US-Behörden zu Überwachungszwecken Zugriff auf Ihre Daten erhalten und Ihnen dagegen möglicherweise keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zustehen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
YouTube Video laden
Permalink