Erblasser

Als Erblasser bezeichnet man eine verstorbene Person, die ihren Hinterbliebenen ein Erbe (Vermögenswerte, Unternehmen etc.) hinterlässt. In der Regel greift im Erbfall die gesetzliche Erbfolge, die zunächst die engsten Angehörigen umfasst. Der Erblasser kann diese Reihenfolge aber durch das Verfassen eines Testaments ändern und sein Erbe so verteilen, wie er es für richtig hält. So werden z.B. entferntere Verwandte begünstigt oder engere Verwandte vom Erbe ausgeschlossen. In letzterem Fall gilt es jedoch zu beachten, dass bestimmten für das Erbe berechtigten Personen, nämlich Ehegatten oder Kindern, stets ein gesetzlicher Pflichtteil zusteht.

Das könnte Sie auch interessieren

Zum Newsroom

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Mail Kontaktformular Telefon +49 228 81000 0 Newsletter Newsletter
Durch das Laden des YouTube Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies durch YouTube und Google gesetzt werden, und dadurch Daten an diese Anbieter übermittelt werden. Wir verarbeiten die Daten um die Zugriffe auf unsere YouTube-Videos analysieren zu können oder die Wirksamkeit unserer Werbung und Anzeigen auszuwerten. YouTube und Google verarbeiten die Daten auch zu eigenen Zwecken. Zudem erklären Sie sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten in die USA übermittelt werden, obwohl in den USA das Risiko besteht, dass US-Behörden zu Überwachungszwecken Zugriff auf Ihre Daten erhalten und Ihnen dagegen möglicherweise keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zustehen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
YouTube Video laden
Permalink