Country-by-Country-Reporting

Seit 2016 ist die Pflicht zur Erstellung und Mitteilung von länderbezogenen Berichten – das sogenannte Country-by-Country-Reporting, kurz CbCR – im deutschen Steuerrecht verankert. Das CbCR ist ein Ergebnis der BEPS-Initiative der OECD. Ein solches Reporting müssen alle inländischen Gesellschaften vorlegen, die einen Konzernabschluss aufstellen oder in einen solchen einbezogen sind, der mindestens ein ausländisches Unternehmen umfasst. Zudem müssen die konsolidierten Umsätze des Vorjahres mindestens bei 750 Mio. € liegen. Ziel des CbCR ist es, der Steuerverwaltung eine standardisierte länderbezogene Berichterstattung darüber zu liefern, wo Umsätze und Gewinne erzielt, Mitarbeiter beschäftigt und Steuern gezahlt werden.

 

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